Teilungserklärung
Beim Verkauf einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gibt es immer wieder Fragen zur Teilungserklärung. Was ist das? Wozu brauche ich das? Wenn der Makler Unterlagen beim Verkäufer zur Vermarktung die Unterlagen anfordert, kommt es in der Praxis das eine oder andere Mal vor, dass selbst der Eigentümer nicht weiß, was das ist.
1. Was ist das?
Wenn z. B. in einem Mehrfamilienhaus einzelne Wohnungen verkauft werden, so benötigt der Verkäufer für jede einzelne Wohnung eine Teilungserklärung. Hier ist die Aufteilung der gesamten Immobilie geregelt. Sie gibt Auskunft über die Rechte und Pflichten des Eigentümers.
2. Woher bekomme ich eine Teilungserklärung?
Wenn Sie Ihre Immobilie in einzelne Wohnungen aufteilen möchten, müssen Sie eine Teilungserklärung beantragen. Sie wird von einem Notar beurkundet und muss beim Grundbuchamt eingereicht werden.
3. Was kostet eine Teilungserklärung?
Die Beglaubigung kostet ca. zwischen 70,– und 140,– Euro. Hiermit wird durch den Notar bestätigt, dass der Eigentümer des Grundstücks die Teilungserklärung selbst unterschrieben hat.
4. Ist eine Teilungserklärung notwendig?
Wenn ein Mehrfamilienhaus Ihr Eigentum ist und Sie dieses nicht „im Block“ verkaufen wollen, sondern jede Wohnung einzeln, dann ist eine Teilungserklärung dafür die Voraussetzung. Jeder Bestandteil der Teilungserklärung sowie die einzelnen Wohnungsgrundbücher müssen notariell beurkundet werden.
5. Wo bekomme ich einen Aufteilungsplan?
Den Aufteilungsplan finden Sie in den Grundakten wieder. Diese können beim Grundbuchamt eingesehen werden.
6. Wer kann eine Teilungserklärung erstellen?
Die Teilungserklärung kann durch den Eigentümer selbst erstellt werden. Gesetzlich wird keine notarielle Urkunde verlangt – d. h., dass die Beglaubigung der Unterschriften durch den Notar genügt.