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Was Sie zur Neuregelung der Maklerprovision wissen sollten

Foto von Pavel Danilyuk von Pexels

Kontrovers diskutiert, seit Ende 2020 in Kraft: Die bundeseinheitlich verbindliche Gesetzesnovelle zur Maklerprovision gibt Verkäufern und Käufern Klarheit bei der Veräußerung und dem Erwerb von privat genutztem Wohneigentum: Wer eine Immobilie kauft, zahlt heute maximal die Hälfte der Maklercourtage. Wir geben Ihnen Orientierung und sagen Ihnen, worauf außerdem zu achten ist.

Beim Erwerb von privat genutztem Wohneigentum teilen sich Käufer und Verkäufer bei Immobiliengeschäften die Kosten für den Immobilienmakler: So legt es das neue „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ fest. Damit erteilte der Gesetzgeber dem bislang üblichen Bestellerprinzip eine Absage. Außerdem wurde die Aufteilung der Maklergebühren bei der erfolgreichen Vermittlung von Immobilien nunmehr bundesweit eindeutig festgelegt, entgegen der bis Ende 2020 üblichen Praxis.

Die diffuse Ausgangslage war denn auch für den Gesetzgeber eine grundlegende Motivation einzulenken und eine für alle Beteiligten faire Lösung anzustreben: Bei der zu entrichtenden Courtage schwankten die Kosten seinerzeit je nach Bundesland zwischen 5,95 % und rund 7,15 % des zu entrichtenden Verkaufspreises (inklusive Mehrwertsteuer). In einigen Bundesländern war die Maklercourtage zudem allein von den Käufern zu tragen.

Mit der Neuregelung konnte sich der Gesetzgeber auf eine bundeseinheitliche Regelung verständigen, die eine Provisionsteilung zwischen Käufern und Verkäufern vorsieht. Wer demnach heute eine Immobilie kaufen möchte, muss also maximal die Hälfte der Maklerprovision begleichen. Die gesetzlichen Bestimmungen beziehen sich indes nur auf den Kauf von Wohnimmobilien zur privaten Eigennutzung (Häuser, Eigentumswohnungen). Unberührt von der Regelung bleiben Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Gebäude, Gewerbeimmobilien oder Grundstücke zur Bebauung, bei denen die Maklercourtage nach wie vor frei verhandelbar bleibt.

Wesentliche Aspekte der Neuregelung zur Maklercourtage

Die entsprechenden Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geben die Rahmenbedingungen für die Maklerprovision vor. Grundsätzlich sollen vor allem Käufer – insbesondere junge Familien – beim Erwerb von Wohnimmobilien entlastet werden. Unter anderem sehen die Bestimmungen folgende Regelungen vor:

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