Fellner Immobilien https://fellnerimmobilien.com/ Olaf Fellner Fri, 10 Jun 2022 06:29:09 +0000 de hourly 1 https://fellnerimmobilien.com/wp-content/uploads/2020/11/cropped-Favicon-32x32.jpg Fellner Immobilien https://fellnerimmobilien.com/ 32 32 Immobilienverkauf und -vermietung nach Maß: Warum sollten Sie einen Makler beauftragen? https://fellnerimmobilien.com/immobilienverkauf-und-vermietung-nach-mass-warum-sollten-sie-einen-makler-beauftragen/ https://fellnerimmobilien.com/immobilienverkauf-und-vermietung-nach-mass-warum-sollten-sie-einen-makler-beauftragen/#respond Fri, 10 Jun 2022 06:28:21 +0000 https://fellnerimmobilien.com/?p=1456 Wer eine Wohn- oder Gewerbeimmobilie veräußern oder vermieten möchte, kann dies grundsätzlich auf eigene Faust versuchen. Das scheitert hingegen meist schon bei der realistischen Wertdarstellung von Verkaufsobjekten. Branchenerfahrung, regionale Marktkenntnis und die richtigen Strategien bei der Vermarktung bieten wertschöpfende Vorteile: Hier macht sich die Zusammenarbeit mit einem Makler Ihres Vertrauens bezahlt.

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Foto von Alena Darmel

Wer eine Wohn- oder Gewerbeimmobilie veräußern oder vermieten möchte, kann dies grundsätzlich auf eigene Faust versuchen. Das scheitert hingegen meist schon bei der realistischen Wertdarstellung von Verkaufsobjekten. Branchenerfahrung, regionale Marktkenntnis und die richtigen Strategien bei der Vermarktung bieten wertschöpfende Vorteile: Hier macht sich die Zusammenarbeit mit einem Makler Ihres Vertrauens bezahlt.

Eigentümer, die eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, versuchen dies mitunter selbst in die Hand zu nehmen. Der Gedanke mag auf den ersten Blick verlockend erscheinen und ist gemeinhin mit einer gewissen Sparmentalität verbunden. Wir verstehen das. Natürlich stehen hier in erster Linie die Maklerkosten zur Disposition, die man glaubt, nicht investieren zu müssen. In der Regel wird der Aufwand eines Immobilienverkaufs allerdings unterschätzt.

Aus der Erfahrung lässt sich sagen: Eine erfolgreiche Vermittlung von Wohn- oder Gewerbeimmobilien auf eigene Faust gelingt eher selten, ohne Wertverluste hinnehmen zu müssen. In vielen Fällen wächst der Aufwand privaten Anbietern über den Kopf. Nehmen Sie ein niedriges Angebot schließlich an, weil Sie beispielsweise zu einem schnellen Verkaufserfolg gelangen müssen, legen Sie einen geldwerten Sachwert in beträchtlicher Höhe bei diesem Verlustgeschäft drauf, weil sie sich beim Angebotspreis verschätzt oder lediglich auf Ihr Bauchgefühl verlassen haben. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie in der Regel auch genug Geld, um einen Makler zu bezahlen.

Wertschöpfendes Engagement für bestmögliche Verkaufsoptionen

Wozu also brauchen Sie als Verkäufer oder Vermieter einen Makler? Die Antwort ist einfach und komplex zugleich. Wir bewahren Sie vor Fehlentscheidungen vor dem Hintergrund unserer Erfahrung in der Vermarktung und Vermittlung von Immobilien seit mehr als 20 Jahren. Hier haben wir uns mit unseren wertschöpfenden Dienstleistungen bei unseren Auftraggebern in Ihrer Region einen Namen gemacht. Wir entlasten Sie von allen Formalitäten, die mit der Veräußerung Ihrer Liegenschaften verbunden sind und engagieren uns für einen zeitnahen Verkauf oder die Vermietung von Objekten an die richtigen Interessenten.

Wenn Sie als Eigentümer eine Immobilie über uns verkaufen möchten, entlasten wir Sie schon im Vorfeld der eigentlichen Vermarktung: Die Beschaffung fehlender Unterlagen ist mit Behördengängen verbunden, die wir Ihnen gern abnehmen. So liegen Flurkarten, Lagepläne, Grundrisse, die wir bei Bedarf auch selbst anfertigen, sowie der notwendige Energieausweis für Ihre Immobilie rechtzeitig vor.

Immobilienbewertung – Ihre Eintrittskarte für eine erfolgreiche Vermarktung

Ohne Immobilienbewertung keine erfolgreiche Vermarktung: Bei der realistischen Wertdarstellung Ihrer Objekte geben wir ihnen die richtige Orientierung. Hier macht sich unsere langjährige Markterfahrung für Sie bezahlt. Eine fundierte Wertermittlung Ihrer Objekte durch uns ist die Eintrittskarte für Ihren persönlichen Verkaufserfolg. Nur wenn wir den Wert Ihrer Immobilie kennen, können wir auch einen marktrealistischen Angebotspreis formulieren. Kostenlos und unverbindlich können Sie über unser Online-Tool in 5 kleinen Schritten selbst zu einer ersten Einschätzung gelangen.

Für eine genaue Beurteilung ist aus unserer Sicht eine Objektbegehung allerdings unerlässlich. Schließlich möchten wir zu belastbaren Ergebnissen gelangen, die den zu ermittelnden Angebotspreis auch rechtfertigen. Auf unsere erfahrene Beurteilung Ihrer Wohn- und Gewerbeobjekte ist auch bei komplexen Aufgabenstellungen Verlass (Mehrfamilienhäuser, gewerblich genutzte Objekte).

Faktoren, die den Immobilienwert beeinflussen, sind neben der Lage (Mikrolage) und Infrastruktur (Verkehrsanbindung, Einkaufsstätten in der Nähe etc.) die Bausubstanz (Sanierungsbedarf), der Modernisierungsgrad (Heizung), die Wohn- und Nutzfläche oder die Anzahl der Zimmer bei Wohnobjekten. Alle objektrelevanten Aspekte werden in einer aktuellen marktrealistischen Wertdarstellung berücksichtigt.

Bei einer Immobilienbewertung schreibt der Gesetzgeber je nach Gebäudetyp und Nutzungsart drei Verfahren vor: Sachwertverfahren, Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren. Hier können Sie sich auf unsere bewährten qualifizierten Beurteilungen verlassen. 

Modernes Marketing für eine zeitnahe und erfolgreiche Vermittlung

Ein gelungenes Exposé setzt Ihre Immobilie bestmöglich in Szene und stellt deren Potenziale aufmerksamkeitswirksam heraus. – Entdecken Sie unser Portfolio! Eine angemessene Objektdarstellung, mit der wir auf gängigen Immobilienportalen und über unsere Angebotsseiten die richtigen Zielgruppen erreichen, vermittelt Interessenten einen möglichst ganzheitlichen Eindruck einer Wohn- oder Gewerbeimmobilie, die veräußert oder vermietet werden soll. Hier verlassen wir uns bei Fellner Immobilien unter anderem auf ein zeitgemäßes crossmediales Marketing mit professionellen Fotos (Außen- und Innenansichten) oder 360-Grad-Ansichten.

Über unser Partnernetzwerk und die uns vorliegenden Suchanfragen vermitteln wir Objekte häufig direkt und diskret an die richtigen Interessenten. Gerade bei Anlageobjekten (Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien) ist dies häufig erwünscht.

Vom erfahrenen Bewerbermanagement bis zur Schlüsselübergabe beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien   

Für Eigentümer, die Ihre Immobilie über uns veräußern oder vermieten möchten, übernehmen wir das komplette Bewerbermanagement (inklusive Bonitätsprüfung). Nach einer Vorauswahl organisieren wir Besichtigungen vor Ort und übernehmen auch die Verkaufsverhandlungen bzw. die Übergabe an den oder die neuen Mieter. Gerade bei Mietobjekten ist es wichtig, verlässliche Mieter zu finden, der lange bleibt und in die Mietstruktur passt wie etwa bei einem Mehrfamilienhaus.

Überlassen Sie uns außerdem bei einer erfolgreichen Veräußerung die Vorbereitung des Notartermins, zu dem wir Sie natürlich auch begleiten. Vom Erstgespräch bis zur Schlüsselübergabe an den oder die neuen Eigentümer sind wir mit unseren qualifizierten Dienstleistungen an Ihrer Seite.

Ihre Wertentscheidung in besten Händen – Vorteile in der Zusammenarbeit mit Fellner Immobilien:

  • Mehr als 20 Jahre Branchenerfahrung
  • Fundierte Kenntnis des Immobilienmarkts in Ihrer Region
  • Branchenübergreifendes Partnernetzwerk
  • Entlastung von allen Formalitäten (Behördengänge, Beschaffung von Dokumenten)
  • Kostenfreie und unverbindliche Immobilienbewertung
  • Modernes crossmediales Marketing / ansprechende Exposés
  • Komplettes Bewerbermanagement (Käufer/Mietinteressenten)
  • Verkaufsverhandlungen / Übergabe von Mietobjekten
  • Vorbereitung und Begleitung des Notartermins
  • Schlüsselübergabe an den/die neuen Eigentümer/Mieter

Sie brauchen unsere qualifizierte Unterstützung? Lassen Sie sich von uns zum Verkauf oder der Vermietung von Immobilien beraten. Rufen Sie uns einfach an, oder nehmen Sie hier Kontakt zu uns auf.

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Was Sie zur Neuregelung der Maklerprovision wissen sollten https://fellnerimmobilien.com/was-sie-zur-neuregelung-der-maklerprovision-wissen-sollten/ https://fellnerimmobilien.com/was-sie-zur-neuregelung-der-maklerprovision-wissen-sollten/#respond Mon, 09 May 2022 13:40:49 +0000 https://fellnerimmobilien.com/?p=1388 Kontrovers diskutiert, seit Ende 2020 in Kraft: Die bundeseinheitlich verbindliche Gesetzesnovelle zur Maklerprovision gibt Verkäufern und Käufern Klarheit bei der Veräußerung und dem Erwerb von privat genutztem Wohneigentum: Wer eine Immobilie kauft, zahlt heute maximal die Hälfte der Maklercourtage. Wir geben Ihnen Orientierung und sagen Ihnen, worauf außerdem zu achten ist.

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Foto von Pavel Danilyuk von Pexels

Kontrovers diskutiert, seit Ende 2020 in Kraft: Die bundeseinheitlich verbindliche Gesetzesnovelle zur Maklerprovision gibt Verkäufern und Käufern Klarheit bei der Veräußerung und dem Erwerb von privat genutztem Wohneigentum: Wer eine Immobilie kauft, zahlt heute maximal die Hälfte der Maklercourtage. Wir geben Ihnen Orientierung und sagen Ihnen, worauf außerdem zu achten ist.

Beim Erwerb von privat genutztem Wohneigentum teilen sich Käufer und Verkäufer bei Immobiliengeschäften die Kosten für den Immobilienmakler: So legt es das neue „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ fest. Damit erteilte der Gesetzgeber dem bislang üblichen Bestellerprinzip eine Absage. Außerdem wurde die Aufteilung der Maklergebühren bei der erfolgreichen Vermittlung von Immobilien nunmehr bundesweit eindeutig festgelegt, entgegen der bis Ende 2020 üblichen Praxis.

Die diffuse Ausgangslage war denn auch für den Gesetzgeber eine grundlegende Motivation einzulenken und eine für alle Beteiligten faire Lösung anzustreben: Bei der zu entrichtenden Courtage schwankten die Kosten seinerzeit je nach Bundesland zwischen 5,95 % und rund 7,15 % des zu entrichtenden Verkaufspreises (inklusive Mehrwertsteuer). In einigen Bundesländern war die Maklercourtage zudem allein von den Käufern zu tragen.

Mit der Neuregelung konnte sich der Gesetzgeber auf eine bundeseinheitliche Regelung verständigen, die eine Provisionsteilung zwischen Käufern und Verkäufern vorsieht. Wer demnach heute eine Immobilie kaufen möchte, muss also maximal die Hälfte der Maklerprovision begleichen. Die gesetzlichen Bestimmungen beziehen sich indes nur auf den Kauf von Wohnimmobilien zur privaten Eigennutzung (Häuser, Eigentumswohnungen). Unberührt von der Regelung bleiben Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Gebäude, Gewerbeimmobilien oder Grundstücke zur Bebauung, bei denen die Maklercourtage nach wie vor frei verhandelbar bleibt.

Wesentliche Aspekte der Neuregelung zur Maklercourtage

Die entsprechenden Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geben die Rahmenbedingungen für die Maklerprovision vor. Grundsätzlich sollen vor allem Käufer – insbesondere junge Familien – beim Erwerb von Wohnimmobilien entlastet werden. Unter anderem sehen die Bestimmungen folgende Regelungen vor:

  • Heute ist es nicht mehr möglich, die Provision allein dem Käufer einer Wohnimmobilie anzulasten, auch wenn der Eigentümer den Maklerauftrag erteilt hat. Ein Käufer trägt somit maximal 50 % der Courtage.
  • Sollte ein Makler für Verkäufer und Käufer gleichermaßen tätig sein, kann er nach einer erfolgreichen Vermittlung lediglich eine Vergütung seiner Leistungen von beiden Parteien zu gleichen Teilen verlangen.
  • Hinterlassenschaft des Bestellerprinzips: Wenn ein Makler nur von einer Partei beauftragt wurde, muss diese die Maklercourtage zahlen. Die Kosten können also nicht mehr komplett weitergereicht werden. Eine Praxis, in der die Kosten maximal 50 % der zu zahlenden Provision ausmachen, ist hingegen auch in einem solchen Fall im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen.      
  • Sollte es eine besondere Vereinbarung über eine unentgeltliche Tätigkeit ohne Provision mit einer der beiden Parteien geben, wird die Berechtigung hinfällig, von der anderen Partei eine Courtage zu beanspruchen. 
  • Außerdem sind Maklerverträge künftig nur noch dann rechtskräftig, wenn sie in Textform vorliegen. Die „klassische“ Vereinbarung per Handschlag ist damit nicht mehr möglich.

Sie haben weitere Fragen zu dem Thema „Maklerprovision“? Sie möchte sich zum Thema Immobilienkauf näher informieren? Rufen Sie uns einfach an oder nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Anfragen.

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Der BVFI – Bundesverband für die Immobilienwirtschaft eröffnet eine Regionaldirektion innerhalb der Region Delmenhorst. https://fellnerimmobilien.com/der-bvfi-bundesverband-fuer-die-immobilienwirtschaft-eroeffnet-eine-regionaldirektion-innerhalb-der-region-delmenhorst/ https://fellnerimmobilien.com/der-bvfi-bundesverband-fuer-die-immobilienwirtschaft-eroeffnet-eine-regionaldirektion-innerhalb-der-region-delmenhorst/#respond Wed, 02 Feb 2022 10:22:31 +0000 https://fellnerimmobilien.com/?p=1322 Der BVFI – Bundesverband für die Immobilienwirtschaft verstärkt seine Strukturen in die Regionen Wohnen ist ein hohes Gut – daher beabsichtigt der BVFI eine noch größere Nähe zu seinen […]

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Der BVFI – Bundesverband für die Immobilienwirtschaft verstärkt seine Strukturen in die Regionen

Wohnen ist ein hohes Gut – daher beabsichtigt der BVFI eine noch größere Nähe zu seinen Immobilien-Unternehmen aufzubauen.

Wie Vorstand Jürgen Engelberth mitteilt, ist es besonders wichtig nicht nur über den Zentralverband, sondern auch direkt vor Ort als professioneller Ansprechpartner für Eigentümer, Mieter und Vermieter ein Ohr zu haben. Aber auch direkte Kontakte zu Verwaltungen, Behörden und Kommunen werden immer unabdingbarer und bleiben auch im Rahmen der zunehmend fortschreitenden Digitalisierung unverzichtbar.

Hierzu greift der BVFI auf führende Immobilien-Unternehmen in den Regionen zurück. Ziel ist es mindestens in jedem Landkreis oder kreisfreien Stadt eine Regionaldirektion mit einem Regionaldirektor/in zu besetzen.

Mit großer Freude können wir nun bekannt geben, dass wir auchin der Region Delmenhorst, mit Olaf Fellner von Fellner Immobilien eine entsprechende Regionaldirektion besetzen werden.
Herr Fellner erweitert so den professionellen Kreis der regional tätigen Immobilienexperten und fungiert als Sprachrohr seiner Kollegen vor Ort.
Zudem wurde er vom BVFI zum Abgeordneten in den Bundeskongress für die Immobilienwirtschaft berufen.

Wer ist der BVFI – Bundesverband für die Immobilienwirtschaft?

Der BVFI ist ein beim Deutschen Bundestag akkreditierter Berufs- und Interessenverband für die Immobilienwirtschaft und bietet seinen Mitgliedern vor allem aktive Mitgliedschaften, in Form von Repräsentanten, Abgeordneten im Bundeskongress, Landesdirektionen, Regionaldirektionen oder Geschäftsstellenleitern.
So gestalten die über 10.000 Mitglieder ihre Branche und die gesamte Immobilienwirtschaft proaktiv mit, denn es geht um ihren Beruf, um ihre Berufung und ihre Zukunft.

Bundeskongress für die Immobilienwirtschaft

Der Bundeskongress ist die parlamentarische Interessenvertretung der Branche sowie des Berufsstandes. Er setzt sich aus Landes- und Regionaldirektoren, Expert-Beiräten und Verbandsjuristen zusammen, die die Probleme und Bedürfnisse der Branchenteilnehmer vor Ort kennen und verstehen.
So geben die Abgeordneten der privaten und gewerblichen Immobilienwirtschaft mehr Aufmerksamkeit und eine größere Durchschlagskraft, vor allem in der Politik, durch weitreichende politische Arbeitskreise.

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Schritt für Schritt: So läuft der Immobilienkauf ab (Teil 2) https://fellnerimmobilien.com/schritt-fuer-schritt-so-laeuft-der-immobilienkauf-ab-teil-2/ https://fellnerimmobilien.com/schritt-fuer-schritt-so-laeuft-der-immobilienkauf-ab-teil-2/#respond Fri, 19 Feb 2021 11:22:15 +0000 https://fellnerimmobilien.com/?p=1264 Schritt 2: Die passende Immobilie finden An diesem Punkt sollten Sie sich Gedanken über Ihre weitere Lebensplanung machen. Denn wie Sie sich Ihr Leben vorstellen – Partys zu Hause auf […]

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Schritt 2: Die passende Immobilie finden
Ablauf eines Immobilienkaufs - Schritt für Schritt erklärt (Teil 2)

An diesem Punkt sollten Sie sich Gedanken über Ihre weitere Lebensplanung machen. Denn wie Sie sich Ihr Leben vorstellen – Partys zu Hause auf dem Land oder sind Sie eher ein Stadtmensch? Haben Sie Haustiere? Oder Kinder? Oder sind Sie eher der Karrieretyp ohne Kinder? – hat entscheidenden Einfluss auf die Immobilien und Haustypen, die zu Ihnen passen. Gucken Sie soweit wie möglich in die Zukunft! Wo sehen Sie sich in 5 oder 10 Jahren?

Traumhaus oder Traumwohnung?

Wenn Sie für sich festgelegt haben, wo Ihr Traumhaus stehen sollte oder ob es nicht vielleicht doch lieber eine Traumwohnung werden soll, kommen Sie zum spannendsten aber auch nervenaufreibendsten Teil beim Projekt Hauskauf und dem weiteren Ablauf: der Suche nach einem konkreten Objekt. Auch wenn vielleicht in manchen besonders heiß umkämpften Märkten Immobilien nur noch per Mundpropaganda einen neuen Besitzer finden, ist die ergiebigste Suche generell die in Onlineportalen.

Und nächste Woche lesen Sie: Hausbesichtigungstermine vereinbaren!

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Schritt für Schritt: So läuft der Immobilienkauf ab (Teil 1) https://fellnerimmobilien.com/schritt-fuer-schritt-so-laeuft-der-immobilienkauf-ab-teil-1/ https://fellnerimmobilien.com/schritt-fuer-schritt-so-laeuft-der-immobilienkauf-ab-teil-1/#respond Thu, 11 Feb 2021 11:35:59 +0000 https://fellnerimmobilien.com/?p=1256 Sie möchten eine Immobilie kaufen und fragen sich, wie eigentlich der genaue Ablauf beim Haus- oder Wohnungskauf aussieht? Wir erklären Ihnen, wie Sie in 11 Schritten zu Ihrer Traumimmobilie kommen. Das sorgt nicht […]

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Sie möchten eine Immobilie kaufen und fragen sich, wie eigentlich der genaue Ablauf beim Haus- oder Wohnungskauf aussieht? Wir erklären Ihnen, wie Sie in 11 Schritten zu Ihrer Traumimmobilie kommen. Das sorgt nicht nur für Planungssicherheit auf Ihrer Seite, sondern auch für einen reibungslosen Ablauf bei Ihrem Projekt Haus- oder Wohnungskauf. Los geht’s!

Budgetplanung

Schritt 1: Planen Sie Ihr Budget und lassen sich von Ihrer Bank oder einem freien Finanzierungsvermittler eine Vorab-Finanzierungszusage geben.

Das ist der wichtigste Schritt und erleichtert Ihnen die Immobiliensuche. Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre finanziellen Möglichkeiten! Wie hoch sind Ihre monatlichen Einnahmen und wie hoch Ihre monatlichen Ausgaben? Wieviel Eigenkapital steht Ihnen zur Verfügung? Es gibt im Internet zahlreiche Budgetrechner, wo Sie kalkulieren können, wieviel Haus Sie sich leisten können. 

Kaufnebenkosten, etc.

Und denken Sie bitte auch an die Kaufnebenkosten wie z. B. die Maklerprovision, die Notargebühren, den Grundbucheintrag sowie die Grunderwerbssteuer.

Hiervon zu unterscheiden sind die Baunebenkosten wie z. B. Hausanschlüsse, Bodengutachten, Altlasten vom Grundstück entfernen lassen. Diese fallen allerdings zu großen Teilen nur beim Neubau an.

Viele Banken und Finanzierungspartner bieten hier einen Finanzierungscheck an. D. h., ein Vorgespräch, ohne dass Sie eine konkrete Immobilie im Auge haben.

Lassen Sie sich von Ihrer Bank eine Vorab-Finanzierungszusage geben. Somit haben Sie einen klaren Vorteil in umkämpften Immobilienmärkten, wo es auf eine schnelle Zusage ankommt.

Im Teil II lesen Sie demnächst: Die passende Immobilie finden.

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Teilungserklärung https://fellnerimmobilien.com/teilungserklaerung-was-ist-das/ https://fellnerimmobilien.com/teilungserklaerung-was-ist-das/#respond Thu, 28 Jan 2021 11:56:16 +0000 https://fellnerimmobilien.com/?p=1225 Was ist das?

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Informationen zur Teilungserklärung

Beim Verkauf einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gibt es immer wieder Fragen zur Teilungserklärung. Was ist das? Wozu brauche ich das? Wenn der Makler Unterlagen beim Verkäufer zur Vermarktung die Unterlagen anfordert, kommt es in der Praxis das eine oder andere Mal vor, dass selbst der Eigentümer nicht weiß, was das ist.

1. Was ist das?

Wenn z. B. in einem Mehrfamilienhaus einzelne Wohnungen verkauft werden, so benötigt der Verkäufer für jede einzelne Wohnung eine Teilungserklärung. Hier ist die Aufteilung der gesamten Immobilie geregelt. Sie gibt Auskunft über die Rechte und Pflichten des Eigentümers.

2. Woher bekomme ich eine Teilungserklärung?

Wenn Sie Ihre Immobilie in einzelne Wohnungen aufteilen möchten, müssen Sie eine Teilungserklärung beantragen. Sie wird von einem Notar beurkundet und muss beim Grundbuchamt eingereicht werden.

3. Was kostet eine Teilungserklärung?

Die Beglaubigung kostet ca. zwischen 70,– und 140,– Euro. Hiermit wird durch den Notar bestätigt, dass der Eigentümer des Grundstücks die Teilungserklärung selbst unterschrieben hat.

4. Ist eine Teilungserklärung notwendig?

Wenn ein Mehrfamilienhaus Ihr Eigentum ist und Sie dieses nicht „im Block“ verkaufen wollen, sondern jede Wohnung einzeln, dann ist eine Teilungserklärung dafür die Voraussetzung. Jeder Bestandteil der Teilungserklärung sowie die einzelnen Wohnungsgrundbücher müssen notariell beurkundet werden.

5. Wo bekomme ich einen Aufteilungsplan?

Den Aufteilungsplan finden Sie in den Grundakten wieder. Diese können beim Grundbuchamt eingesehen werden.

6. Wer kann eine Teilungserklärung erstellen?

Die Teilungserklärung kann durch den Eigentümer selbst erstellt werden. Gesetzlich wird keine notarielle Urkunde verlangt – d. h., dass die Beglaubigung der Unterschriften durch den Notar genügt.

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Energieausweis https://fellnerimmobilien.com/energieausweis/ https://fellnerimmobilien.com/energieausweis/#respond Thu, 21 Jan 2021 13:20:26 +0000 https://fellnerimmobilien.com/?p=1209 Was ist beim Energieausweis zu beachten?

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Viele Eigentümer, die ihre Immobilie ohne Makler verkaufen oder vermieten wollen, haben eine Menge zu beachten. Das fängt beim Energieausweis an. Im schlimmsten Fall hat der Verkäufer noch nicht einmal einen Energieausweis erstellen lassen. Die wichtigsten Fragen haben wir hier zusammengefasst:

1. Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?

Für Immobilien (mit bis zu 4 Wohneinheiten), die bis 1977 (maßgebend ist hier die Wärmeschutzverordnung 1977) gebaut worden sind, stellt sich die Frage nicht. Hier ist einzig und allein der Bedarfsausweis zulässig. Zudem benötigen Sie einen Bedarfsausweis, wenn noch nicht genügend Abrechnungsperioden vorliegen (mindestens 3). Bei Wohngebäuden mit weniger als 4 Wohneinheiten ist der Verbrauchsausweis zulässig, wenn der Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurde. Keinen Ausweis benötigen Baudenkmäler oder kleinere Wohnungen von bis zu 50 m² Wohnfläche.

2. Was kostet ein Energieausweis?

Verbrauchsausweise sind im Internet relativ günstig für ca. 20,– bis 30,– Euro zu haben. Ein Bedarfsausweis kann auch schnell ein paar hundert Euro kosten.

3. Wer darf einen Energieausweis erstellen?

Den Energieausweis dürfen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nur Personen mit bestimmter Ausbildung und Berufserfahrung erstellen wie z. B. Architekten, Bauingenieure oder Schornsteinfeger.

4. Was passiert, wenn kein Energieausweis vorliegt?

Hier kann es teuer werden. Erstens muss der Energieausweis schon in dem entsprechenden Portal, in dem die Immobilie beworben wird, angegeben werden. Es ist auch rechtswidrig, wenn hier Absätze stehen wie …Energieausweis ist in Arbeit oder Energieausweis liegt zur Besichtigung vor… Zweitens muss der Energieausweis zur Besichtigung vorliegen oder er ist dem Interessenten im vorab z. B. per Mail zugeschickt worden. Und drittens kann es unangenehm werden, wenn der Notar bei der Beurkundung verliest, dass dem Verkäufer der Ausweis vorgelegt worden ist, aber noch kein Energieausweis existiert.

Liegt ein Energieausweis nicht rechtzeitig vor, kann gem. EnEV 2014 § 27 ein Bußgeld von bis zu 15.000,– Euro drohen.

Zusammenfassung:

Es ist durchaus legitim, dass Privatpersonen ihre Immobilie selbst verkaufen. Wir betrachten uns als Makler, die nur denjenigen helfen wollen bzw. möchten, die alleine nicht mit dem Verkauf vorankommen bzw. von vornherein die Angelegenheit an einen Profi abgeben möchten. Wenn allerdings, wie anhand des oben beschriebenen Beispiels dargestellt, die Fachkenntnisse für den Verkauf oder die Vermietung eines Hauses oder Wohnung fehlen, dann kann es teuer werden. In diesem Fall suchen Sie unbedingt einen Immobilienmakler auf. Sie können uns auch gerne anrufen, wenn Sie Fragen zum Verkauf Ihres Objektes haben, ohne dass Sie gleich einen Auftrag unterschreiben müssen.

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Die Rendite muss stimmen https://fellnerimmobilien.com/die-rendite-muss-stimmen/ https://fellnerimmobilien.com/die-rendite-muss-stimmen/#respond Wed, 13 Jan 2021 11:14:14 +0000 https://fellnerimmobilien.com/?p=1180 Immobilien als Kapitalanlage -
Lohnt sich der Kauf noch?

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Immobilien als Kapitalanlage

Immobilien als Kapitalanlage –
Lohnt sich der Kauf noch?

Wer Wohneigentum erwerben möchte, muss tief in die Tasche greifen. Ein Ende der Preisspirale ist nicht in Sicht. Der Index für Wohnimmobilien stieg trotz Corona-Krise im zweiten Quartal 2020 um 6 % gegenüber dem Vorjahresquartal (Quelle: Verband deutscher Pfandbriefbanken).

Alternative Umland?

Die Preisspirale hat zur Folge, dass Immobilien im Umland stärker gefragt sind. So verzeichnete das Portal Immobilienscout 24 gem. eigenen Angaben 51 % mehr Anfragen für Eigentumswohnungen und 48 % für Häuser im Umland. Raus aufs Land heißt aber nicht, dass die Preise in der Stadt sinken. Laut Immoscout sind die Kaufgesuche innerhalb der Städte ähnlich gestiegen wie im Umland.

Rendite entscheidend:

Ob sich die Investition in eine Mietimmobilie lohnt, hängt von der Rendite ab. Anbieter, die mit 6 oder 7 % Rendite werben, beziehen sich immer auf die Bruttorendite. Entscheidend ist die Nettorendite, denn sie berücksichtigt zusätzlich die Kaufnebenkosten wie Maklerprovisionen, Notar- und Grundbuchgebühren, die Grunderwerbssteuer sowie die nicht auf den Mieter umlegbaren Kosten.

So funktioniert die Berechnung:

Die jährliche Kaltmiete wird um die Verwaltungs- und Instandhaltungskosten gemindert. Den so erhaltenen Jahresreinertrag teilt man durch die Investitionskosten (Kaufpreis + Nebenkosten) und multipliziert das ganze mal 100.

Wir sind für Sie da!

Fellner Immobilien
Olaf Fellner
Telefon: 0152 / 547 045 04
Mail: of@fellnerimmobilien.com

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht:

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